Versammlungsstätten

Bei Versammlungsstätten bzw. Versammlungsorten handelt es sich, gemäß der Musterbauordnung (MBO) sowie der Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättV/VStättVO), um Gebäude mit Versammlungsräumen, die mindestens 200 Besucher fassen.

Ebenfalls werden als Versammlungsstätten Anlagen im Freien mit Szenenflächen bezeichnet, deren Besucherbereich mehr als 1000 Besucher fassen und ganz bzw. teilweise aus baulichen Anlagen (z. B. Umzäunungen) bestehen.

Bei Versammlungsstätten gibt es erhöhte Anforderungen an den Brandschutz, als auch an die Flucht- und Rettungswege. Genehmigt werden Versammlungsstätten als Sonderbauten nach geltendem Baurecht. Herausforderungen entstehen auch für die Wahl der komplexen Veranstaltungstechnik sowie der technischen Gebäudeausrüstung, der Dekorationen, Bauteile bzw. Werkstoffe und für die Ausführung der Bestuhlung. Die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer regelt zudem den Einsatz von Ordnungs- und Rettungskräften bzw. den Einsatz von Fachpersonal, Konzepten sowie Plänen in bestimmten Fällen.

BWKI ist Ihr kompetenter und erfahrender Partner bei der Beratung und Planung von modernen Versammlungsstätten und deren Ausstattung im Zusammenwirken mit der Architektur.

Top